AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme

Terminverlegung

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

 

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtersicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.

 

Privatrechnungen

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versichreung oder Beihilfestelle ( § 286 Abs. 3 BGB).

Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte tarife schließen hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschieden Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

 

Bezahlung von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen

Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, privat versicherte erhalten eine Rechnung lt. hebammengebührenverordnung Baden Württemberg.

VeräumteStunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden (die Höhe des Betrages ist aus der aktuellen Hebammenvergütungsvereinbarung zu entnehmen.

Der Partnerbeitrag in Höhe von 60,00€ für die Geburtsvorbereitungskurse , wird von der Krankenkasse nicht übernommen und muss somit selbst getragen werden. Einige Krankenkassen erstatten werdenden Vätern gegen Vorlage einer Quittung, den Beitrag zurück (Quittungen erhaltet ihr auf Wunsch im Kurs). Die Partnergebühr ist spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn an die jeweilige Kursleiterin zu überweisen , Zahlungsmodus und Zahlungsdaten werden in der Anmeldebestätigung angegeben.

Bezahlung sonstiger Kurse (z.B. Mamaworkout)

Die Kursgebühr für die übrigen Kurse werden nicht von den Krankenkasse übernommen und sind eine Selbstzahlerleistung. Die in der Kursbeschreibung angegebene Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen.

Stornierung eines Kurses

Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die jeweilige Kursleiterin als freiberuflich arbeitende Hebamme keine Gebühren. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung

Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt. Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

Kursteilnahme

Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar oder eine schwerwiegende Erkrankung, attestiert durch einen Arzt.

Veranstaltungsvoraussetzung

Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

Wechsel der Kursleitung und -zeiten

Die Hebammenpraxis im Quadrat behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.